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Der Privatkredit

Als Privatkredit bezeichnet man Kredite, die Banken natürlichen Personen unter bestimmten Bedingungen und gegen eine Zinszahlung zur Verfügung stellen. Für die Vergabe eines Privatkredites kommen nur volljährige Personen in Frage, die eine ausreichende Kreditwürdigkeit nachweisen können. Unter Kreditwürdigkeit versteht man die Tatsache finanziell in der Lage zu sein, während der Kreditlaufzeit monatliche Rückzahlungs- und Zinsraten leisten zu können. Dies setzt natürliche ein regelmäßige Einkommen voraus. Üblicherweise werden daher Privatkunden, die in einem festen Angestelltenverhältnis beschäftigt sind, als kreditwürdig eingestuft. Als monatliches Einkommen können je nach Beurteilung der kreditgebenden Bank auch Arbeitslosengeld, Rente, Unterhaltszahlungen oder andere belegbare regelmäßige Geldeingänge gelten. Allerdings ist in diesen Fällen die Kreditvergabe aus anderen Gründen oft erschwert. Mittlerweile verzichten die meisten Kreditinstitute auf Grund eines wachsenden Konkurrenzkampfes auf die Einholung einer Schufa Auskunft, so dass ein Kredit ohne Schufa verfügbar ist. Kommt die Kreditvergabe zustande, zahlt die Bank den Kredit entweder in bar an den Kreditnehmer aus oder überweist es auf ein inländisches Girokonto. Dem Kreditnehmer steht eine zweiwöchige Widerrufsfrist zu, in der er vom Kreditvertrag zurücktreten kann.
Um sich gegen ein potentielles Ausfallrisiko zu schützen kann der Kreditgeber die Stellung einer Sicherheit durch den Kreditnehmer verlangen. Dies kann durch Abtretung einer Forderung erfolgen, d.h. der Kreditnehmer überlässt dem Kreditinstitut ein Pfandrecht an Vermögenswerten wie Sparguthaben. Sollte der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen und die monatlichen Raten nicht mehr leisten, hat die Bank das Recht den Kredit durch Verwertung des Pfandes zu tilgen. Desweiteren kann zur Kreditsicherung eine Restschuldversicherung abgeschlossen werden. Diese leistet je nach vertraglicher Gestaltung bei Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Kreditnehmers und begleicht die verbleibende Kreditschuld. Für die Hinterbliebenen entsteht so keine zusätzliche finanzielle Belastung.