Spielzeug für Kinderhände
Damit Eltern die Kinder ohne Bedenken mit dem Spielzeug alleine lassen können, müssen bestimmt Sicherheitsvorschriften von Seiten der Hersteller erfüllt werden. Da Spielzeug zu den Bedarfsgegenständen zählt, werden die Vorschriften durch das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz geregelt.
Spielzeug ist ein großer Bereich und es zählen Gesellschaftsspiele, Bastelmaterialien, Malbücher, Puppen, Bauklötze aber auch Plüschtiere, Sportspiele oder Bücher dazu. Diese Spielwaren erfüllen einen Unterhaltungscharakter, tragen zum Zeitvertreib bei und haben einen belehrenden Zweck. Nach der europäischen Spielzeug- Richtlinie fallen alle Artikel unter den Begriff „Spielzeug“, die von Kindern bis einschließlich dem 14. Lebensjahr verwendet werden und dazu bestimmt werden. Ob das Spielzeug für den Gebrauch geeignet ist, übernimmt das Institut für Bedarfsgegenstände in Niedersachsen. Dieser Verbraucherschutz führt Untersuchungen durch und überprüft die Sicherheit der Spielwaren. Ein besonderes Augenmerk liegt bei der Prüfung auf Schwermetalle. Beim Verschlucken von Materialien am Spielzeug durch Lutschen oder Abreißen sich im Magensaft lösen können. Dies kann dann zu einem Risiko der Gesundheit führen und muss somit ausgeschlossen werden. Des Weiteren wird kontrolliert, ob das Spielzeug kunststoffhaltige Teile enthält, die sich abtrennen können und durch Verschlucken zu schweren inneren Verletzungen führen können.
Bei den Spielzeug Waren wird auch ein Blick auf Lösungsmittel, Konservierungsstoffe und aromatische Amine geworfen, damit beim Spielen diese Stoffe nicht über Mund, Haut, Augenschleimhäute oder Lunge aufgenommen werden können und zu einem gesundheitlichen Risiko führen können. Außerdem ist die Beschaffenheit durch EU- weite rechtliche Bestimmungen und nationale Vorschriften geregelt. Es ist wichtig, dass das Spielzeug sicher und stabil ist, damit die Sprösslinge gefahrenfrei damit spielen können und kein Risiko für die Gesundheit dargestellt wird.
