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Vergleich normale Zweitwagen-Einstufung und Partnerrabatt

Realität ist heute dass eine Familie über mehr als nur ein Fahrzeug verfügt. Insbesondere dann wenn der Ehemann – ganz klassisch – zur Arbeit fährt und die Ehefrau die Kinder zwischen Krabbelgruppe, Kindergarten, Sport- und Reitunterricht hin- und herfahren muss, oder eben sind beide berufstätig und können öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen. Lässt man einen Zweitwagen zu, gibt es mehrere Möglichkeiten. Die eine dieser Möglichkeiten ist die so genannte Partnerregelung. Bei der Partnerregelung wird der Zweitwagen im Idealfall der gleiche Rabatt angerechnet wie der vom Erstwagen. Nachteile der Partnerregelung ergeben sich daraus, dass die Kfz Versicherung in der Regel bei dem gleichen Kfz-Versicherer versichert werden muss, wie der Erstwagen. Darüber hinaus erhält man bei der Partnerregelung nicht die gleichen Rabatte, die man für den Erstwagen erhalten hat, zum Beispiel Garagenrabatt oder Wenigfahrerrabatt. Dazu kommt, dass der Zweitwagen bei der Partnerregelung nur für die Benutzung durch einen beschränkten Nutzerkreis frei gegeben ist. Diese Beschränkung erstreckt sich in der Regel auf die Ehepartner, bzw. Lebensgefährden, bzw. auf Personen, die mindestens 23 oder 25 Jahre alt sind.

Eine Partnerregelung kann daher unter Umständen teurer sein, als eine so genannte normale Zweitwagenversicherung. Bei der normalen Zweitwagenversicherung gibt es zum einen keine Beschränkung darauf, bei welcher Versicherung man den Zweitwagen anmeldet. Auch ist man bei einer normalen Zweitwagenversicherung der Nutzerkreis nicht beschränkt.
Besonders interessant ist eine Zweitwagenversicherung insbesondere für Fahranfänger.
Bei einer Zweitwagenversicherung müssen Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter nicht identisch sein. Unterschiedlich ist von Kfz-Versicherer zu Kfz-Versicherer, ob zum Beispiel ein Fahranfänger den Schadenfreiheitsrabatt von einem der Elternteile übernehmen kann.