Bausparen
Die heutigen Bausparkassen unterscheiden sich untereinander in ihren Rechtsformen, denn die im Verband der 15 privaten Bausparkassen zusammengeschlossenen Bausparkassen werden in der so genannten Rechtsform von Aktiengesellschaften betrieben und befinden sich hierdurch überwiegend im Eigentum oder Einflussbereich von Versicherungsgesellschaften oder auch Banken. Eine Sonderform ist aber die Bausparkasse für Bausparen Schwäbisch Hall, die der DZ Bank also dem Eigentümer der Volks- und Raiffeisenbanken mehrheitlich gehört. Über eine so genannte Sonderrolle im Lager der privaten Bausparkassen verfügt auch das BHW, das bis 2005 vom Deutschen Beamtenbund und Deutschem Gewerkschaftsbund getragen wurde und sich so auf eine große Zahl von Vertrauensleuten im öffentlichen Dienst stützen konnte. Am 2. Januar 2006 wurde BHW jedoch von der Postbank übernommen. Die zweite bekannte Bausparkassengruppe, derzeit aus 11 Landesbausparkassen zusammengesetzt wird, besteht aus diversen Instituten, die überwiegend in der Trägerschaft eines oder mehreren Bundesländer oder der jeweiligen Sparkassenorganisation stehen. Die Landesbausparkassen sind dadurch Mitglieder im Deutschen Sparkassen- und Giroverband und werden von dort auch durch die Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen betreut. Vier Landesbausparkassen sind zudem unselbständige Abteilungen und Geschäftsbereiche einer Landesbank oder Sparkasse. Sie gelten dennoch, gemäß dem heutigen Bausparkassengesetz auch als selbständige Bausparkassen. Drei Landesbausparkassen sind außerdem rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechtes. Auf Grund der guten regionalen Gebietsaufteilung auf einzelne oder eine Gruppe von Bundesländern, stehen die Landesbausparkassen untereinander nicht im Wettbewerb. Anders als bei den Landesbausparkassen. Die dritte und letzte Bausparkassengruppe sind demnach dann die privaten Bausparkassen, wie Beispielsweise die Wüstenrot Bausparkasse, die das Bausparen in Deutschland begründet hat. Die Großbanken Deutsche Bank, Dresdner Bank haben auch eigene Bausparkassen. Wegen des gültigen Bausparkassengesetzes müssen die Bausparkassen immer rechtlich selbstständige Gebilde sein.
