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Was bedeutet Zwangsversteigerung?

Eine Zwangsversteigerung ist die Durchsetzung von finanziellen Ansprüchen mit staatlichen Machtmitteln. Sachlich zuständig für die Zwangsversteigerung ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht. Ein Gläubiger muss die Zwangsversteigerung beantragen. In der Regel werden unbewegliche Vermögen wie Grundstücke und Immobilien bei einer Zwangsversteigerung veräußert. Hierbei werden grundstücksgleiche Rechte wie das Erbbaurecht, Flugzeuge und Schiffe ebenso wie unbewegliche Vermögen behandelt. Rechtlich ist die Zwangs Versteigerung im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt. Eine Zwangsversteigerung bietet die Möglichkeit Immobilien und Grundstücke verhältnismäßig günstig zu erwerben. Der Vorteil für den Verkäufer liegt dabei darin das der Verkäufer Verkaufen muss. Häufig tritt hierbei die Bank als Gläubiger auf. Durch den erlös soll zumindest gewährleistet werden, das sich die Verluste der Bank, die durch die Zahlungsunfähigkeit des Kreditkunden entstanden sind, gering halten oder aufheben. Für den Eigentümer der zum Zwangsversteigerung angebotenen Immobilie endet die Versteigerung meist mit einem Verlustgeschäft. Bei einer Zwangsversteigerung gilt dass einfache Prinzip, des einen Glück des anderen sein Leid. Häufig kommt es durch unverschuldete Ereignisse zur Zahlungsunfähigkeit. So kann der plötzliche Verlust des Arbeitsplatzes dazu führen das die Raten für das Haus nicht mehr bezahlt werden können. Natürlich kann die Bank auf solche tragischen persönlichen Ereignisse keine Rücksicht nehmen. Als letzte Maßnahme steht dann die Zwangsversteigerung des Objekts an.